Psychosoziales Zentrum für Migrantinnen und Migranten in Sachsen-Anhalt
Bitte kommen Sie nur in unser Haus, wenn Sie geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regel).
Das heißt, nur vollständig geimpfte Personen nach § 2 Abs. 2 Nr. 2, genesene Personen nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 oder Personen mit einer schriftlichen oder elektronischen Bescheinigung über einen PoC-Antigen-Test (Schnelltest), der nicht älter als 24 Stunden ist, dürfen eintreten nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen (15. SARS-CoV-2-EindV vom 23.11.21).
Alternativ können wir Beratungsgespräche per Telefon oder Video anbieten.